Religionsfreiheit in Deutschland

Dieser Artikel oder Abschnitt wurde wegen inhaltlicher Mängel auf der Qualitätssicherungsseite der Redaktion Geschichte eingetragen (dort auch Hinweise zur Abarbeitung dieses Wartungsbausteins). Dies geschieht, um die Qualität der Artikel im Themengebiet Geschichte auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Dabei werden Artikel gelöscht, die nicht signifikant verbessert werden können. Bitte hilf mit, die Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich bitte an der Diskussion!

Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) stellt in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht dar, das in Art. 4 des Grundgesetzes (GG) normiert ist. Kraft europäischen Rechts ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet. Völkerrechtlich ist Deutschland u. a. aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verpflichtet.

Ihr Schutz umfasst sowohl Religionen als auch Weltanschauungen. Unterteilt wird sie in die positive und negative Religionsfreiheit. Als positive Religionsfreiheit wird die Freiheit des Grundrechtsberechtigten bezeichnet, eine religiöse oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen. Die negative Religionsfreiheit verbietet dem Staat, Bürger zu einer religiösen oder weltanschaulichen Handlung zu verpflichten.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search